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An alle jugendlichen Mitglieder des TGV Beilstein
Beilstein, 07. März.2013
Hallo,
Ihr lebt „Euren“ Sport in den verschiedenen Abteilungen des TGV „Eintracht“ Beilstein 1823 e.V.,
trainiert regelmäßig und nehmt vielleicht auch mit Eurer Mannschaft an Wettkämpfen teil.
Dazu müsst Ihr Mitglied im TGV Beilstein sein und seid dies auch.
Die „Regeln“ eines Vereins und wer diese „vereinbaren“ darf sind in der Vereinssatzung geregelt. Und auch Ihr als jugendliche Mitglieder habt ein Mitspracherecht. Dieses Mitspracherecht ist in der Jugendordnung geregelt und gehört zur Satzung unseres Vereins.
Eure Entscheidungen trefft Ihr in den einzelnen Abteilungen und „der (die) Vereinsjugendleiter(in), der Vereinsjugendsprecher und die Vereinsjugendsprecherin vertreten diese für Euch im Vorstand und Hauptausschuss unseres Vereins.
Wer in den kommenden 2 Jahren Vereinsjugendleiter(in) und Stellvertreter(in), Vereinsjugendsprecherin und Vereinsjugendsprecher ist , dürft Ihr, wenn Ihr älter als 7 Jahre seid, mitbestimmen. Diese Wahl findet in der Jugendvollversammlung statt.
Eingeladen und teilnahmeberechtigt in der Jugendvollversammlung sind:
– alle jugendlichen Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
– alle Jugendmitarbeiter (Jugendleiter, Jugendsprecher, Übungsleiter)
– alle an der Jugendarbeit interessierten
– der Vereinsvorstand
Am Donnerstag, 21. März 2013 findet um 18.30 Uhr im Vereinszimmer bei der Stadthalle
die Jugendvollversammlung
statt.
Zu dieser Veranstaltung laden wir Euch hiermit herzlich ein.
Unsere Tagesordnung :
- 1. Rückblick und Berichte
- 2. Kassenbericht
- 3. Wahlen
- Vereinsjugendleiter(in)
- stv. Vereinsjugendleiter(in)
- Vereinsjugendsprecher
- Vereinsjugendsprecherin
- 4. Verschiedenes
Anträge können schriftlich
bis spätestens 19. März 2013 bei der Geschäftsstelle des TGV Beilstein, Albert-Einstein-Str. 20, 71717 Beilstein abgegeben werden
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Birgit Böttcher Vereinsjugendleiterin