In regelmäßigen Abständen wird die Verordnung Corona-Sport von Baden-Württemberg an die neuen Situationen angepaßt. Diese Verordnung betrifft auch den Trainingsbetrieb in den Sporthallen.

Da aber die letztendliche Verantwortung zu dieser Verordnung bei den Betreibern / Eigentümern der jeweiligen Sporthalle liegt, kann es von Halle zu Halle zu unterschiedlichen Vorgaben kommen, die es zu beachten gilt.

Wir sind daher aktuell darum bemüht eine Zusammenfassung der Verordnungen für unsere Sporthallen unter einen Hut zu bekommen, die aufzeigt, was wo möglich bzw. erlaubt ist.

Um die Hallen nutzen zu dürfen bedarf es eines Hygienekonzepts, das wir als Nutzer den Städten/Gemeinden vorstellen müssen. Auf Basis dieses Konzepts genehmigen die Städte/Gemeinden dann die Nutzung. Die Vorgaben dieses Konzepts sind zwingend einzuhalten.

Sowohl die Zusammenfassung, als auch das Hygienkonzept  werden an die verantwortlichen Trainer ausgehändigt.