Unsere Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der Bundesländer gestern einen „Lockdown light“ beschlossen, der ab dem 02.11.2020 in Kraft tritt.

In dem Beschlusspapier zu diesem „Lockdown light“ ist unter Punkt 5 folgender Passus zu finden:  

„Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören

d) der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

Dies bedeutet für uns, dass ab besagtem 02.11.2020, bis zunächst mal Ende November, generell auch kein Trainingsbetrieb im Aktiven- und im Jugendbereich zulässig ist.  

Ausgenommen hiervon sind aktuell noch die Damen 1, da der DHB erst eruieren muss, ob die 3. Liga als Amateur- oder Profisport einzuordnen ist.

Sollte es bei diesen Themen zu Änderungen / eventuellen Lockerungen kommen, werden wir rechtzeitig informieren.